Ärztliche Versorgung
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Mit der ärztlichen Versorgung war es vor 1880 sehr schlecht bestellt. Nur in Seligenstadt und Babenhausen gab es je einen Arzt. Die Gemeinden Dudenhofen, Jügesheim, Hainhausen und Weiskirchen hielten Bürgerversammlungen ab und beschlossen am 18.März 1877, eine Arztstelle für diese Gemeinden zu beantragen. Der gehorsamste Bericht der Großherzoglichen Bürgermeisterei Dudenhofen an das Großherzogliche Kreisamt in Offenbach lautete:
"Nachdem sich seit Jahren das Bedürfnis der Anstellung eines Arztes, welcher seinen Wohnsitz in der Gemeinde Dudenhofen nimmt, fühlbar gemacht hat, indem durch Zuwachs der Bevölkerung, Verweichlichungen der jetzigen Generation der Menschen, die bedeutend gegen früher erforderliche ärztliche Behandlung von Kranken von den auswärts aus zwei Stunden Entfernung Babenhausen und Seligenstadt zu berufenden Ärzten nicht mehr ausreichend erscheint, besonders durch Zeitverlust oftmals dringender ärztlicher Hilfe die nachteiligsten Folgen von Personen und Familien entstehen dann auch in Betracht kommenden bedeutenden ärztlichen Behandlungs- und Transportkosten keine Nebensache sind, hat sich nunmehr ein Sanitätsverein in der Gemeinde gebildet, welcher die Anstellung eines eigenen in der Gemeinde Dudenhofen zu wohnenden Arztes beschlossen hat.
In Folge dessen wurden von dem aus 240 Mitgliedern bestehenden Verein, welchem die ganze Gemeinde mit geringer unbedeutender Ausnahme beigetreten ist, nunmehr die Abschrift beiliegender Statuten entworfen und nach Seite 6 derselben die Verwaltung dessen in die Hände des gesamten Ortsvorstandes gelegt, von welchem eine Aufforderung an um diese Stelle sich zu bewerben wollenden Ärzte in öffentlichen Blättern erlassen worden ist nachdem nunmehr unter den aufgetretenen Bewerbern die Wahl stattgefunden wurde unterm 27. Juni 1880 mit dem in Aachen praktizierenden Arzt Dr. med. Friedrich Wilhelm Riße aus Hohenneukirchen ein Vertrag abgeschlossen."
Der Großherzogliche Bürgermeister
Kratz
Die Mitglieder des Gemeinderats
Heinrich Seibert usw.
Nachdem Dr. Riße im Jahre 1887 gekündigt hatte, wurde am 14. August 1887 eine Versammlung einberufen zum Zwecke der Doktorfrage.
Der Beschluß lautete:
„In der heutigen Sitzung des Gemeinderats wurde in Bezug auf die Wiederbesetzung der vakanten Arztstelle beschlossen, Herrn Dr. Haas, welcher in hiesiger Gemeinde fungierte als Gemeindearzt, anzunehmen und daß ein jeder hiesiger Ortsbürger, welcher Gemeindenutzungen bezieht, alljährliche fünf Mark zu dessen Honorierung auf die Dauer von zehn Jahren der Gemeindekasse zu bezahlen hat, und daß denjenigen, welche mit der Bezahlung ihres Beitrages im Rückstand verbleiben, solcher an ihrem Anteil Steuererlös bei der Verteilung desselben in Abzug gebracht werde."
Der Gemeinderat
Unterschrift
Als weitere Ärzte waren dann tätig: Dr. Weinholz, Dr. Wagner, Dr. Osieka und Dr. Sommerlad 
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